JETZT KOSTENGÜNSTIG
ONLINE SCHEIDEN LASSEN!
Mit unserer Hilfe können Sie sich schnell, kostengünstig und professionell scheiden lassen – klassisch mit Termin in der Kanzlei oder auch nur online.
JETZT ANRUFEN
Sie möchten sich möglichst schnell und kostengünstig scheiden lassen?
Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Scheidung schnell, professionell und sicher durchführen lassen.
Es ist kein persönlicher Besuch notwendig – alle erforderlichen Unterlagen können bequem per E-Mail oder Post ausgetauscht werden!
4h Expressbearbeitung
Auf Wunsch reichen wir Ihren Scheidungsantrag sofort und ohne Mehrkosten bei Gericht ein. Die Beantragung erfolgt via elektronischem Datentransfer.
Tiefpreisgarantie und Ratenzahlung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung zahlen Sie nur die gesetzlichen Mindestgebühren. Unsere Anwaltsgebühren können ohne Mehrkosten auch in drei Raten gezahlt werden.
Verfahrenskostenhilfe
Bei geringem Einkommen kann eine Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Wird diese bewilligt, übernimmt der Staat Anwalts- und Gerichtskosten.
Häufige Fragen und unsere Antworten
Wieviel kostet meine Scheidung? Warum ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger?
Die Kosten einer Scheidung sind einkommensabhängig. Nutzen Sie unseren Kostenrechner. Wenn zwischen den Parteien kein Streit besteht, sinkt der Streitwert und damit sinken automatisch die Gerichts- und Anwaltskosten. Dies ist der Vorteil unserer einvernehmlichen Online Scheidung.
Braucht man immer einen Anwalt? Reicht ein gemeinsamer Anwalt?
Für den Scheidungsantrag besteht immer Anwaltszwang. Es gibt keine Möglichkeit ohne einen Anwalt den Scheidungsantrag zu stellen. Wenn nur die Scheidung durchgeführt werden soll, benötigt der andere Ehegatte keinen eigenen Anwalt. Es reicht dann ein Anwalt für das Scheidungsverfahren.
Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Mit unserer Express Option reichen wir Ihren Antrag innerhalb von 4h bei Gericht ein. Das Gericht prüft diesen und bestimmt den Scheidungstermin. In vielen Fällen kann innerhalb weniger Wochen eine rechtskräftige Scheidung erfolgen.
Wie lange müssen wir getrennt sein?
Im Regelfall ist ein Trennungszeitraum von mindestens einem Jahr erforderlich. Der Antrag kann bereits ca. drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Allerdings reicht auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung aus. Im Idealfall fixieren Sie gemeinsam mit Ihrem (Noch-) Ehepartner den Zeitpunkt schriftlich.
Ich habe ein günstigeres Angebot von einem anderen Anbieter. Warum ist es bei Ihnen teuerer?
Lassen Sie sich nicht täuschen! Es ist völlig ausgeschlossen, dass ein anderer Anbieter eine preiswertere Scheidung anbietet. Leider schönen einige Anbieter die Berechnungen und locken mit falschen Versprechungen. Es handelt sich dabei immer nur um Schätzung. Die konkrete Berechnung erfolgt am Ende des Verfahrens anhand des vom Gericht ermittelten Streitwerts. Wenn Sie ein vermeintlich günstigeres Angebot vorliegen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir prüfen dies gerne unverbindlich.