Allgemeines Strafrecht
Das Allgemeine Strafrecht ist maßgeblicher Bestandteil der Strafverteidigung in allen Deliktsbereichen
Es hat Fragen zum Geltungsbereich des Strafrechts ebenso zum Gegenstand, wie Fragen zu Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Täterschaft oder Beihilfe, Notwehr oder Notstand.
Eine lange Reihe an Vergehen und Delikten fällt unter das Allgemeine Strafrecht. Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Betrug zählen dazu ebenso wie Urkundenfälschung oder Beleidigung.
Auch der Vorwurf einer Unterschlagung oder der Vorwurf der Hehlerei sind Gegenstand dieses Gebiets. Weitere typische Beispiele sind das Erschleichen von Leistungen, Verleumdung, Bedrohung, Meineid, falsche Versicherung an Eides Statt und Brandstiftung.
Eine vertiefte Kenntnis dieser Bestimmungen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist grundsätzliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.
Sollte Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden sollten Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen. Schon im Vorfeld werden Sie über den wahrscheinlichen Verlauf des Verfahrens aufgeklärt und wir entwickeln eine für Sie individuelle Verteidigungsstrategie.
Informationen zum Thema Körperverletzung auch unter www.koerperverletzung.com